HRB 16669: Gröblinghoff Elektrofachmarkt Kamp-Lintfort GmbH, Neuss, Im Taubental 36, 41468 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden expert Gröblinghoff GmbH (vormals Gröblinghoff Elektrofachmarkt Neuss GmbH) am 2. Dezember 2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 16669: Gröblinghoff Elektrofachmarkt Kamp-Lintfort GmbH, Neuss, Im Taubental 36, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. November 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. November 2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28. November 2016 mit der Gröblinghoff Elektrofachmarkt Neuss GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 15841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gröblinghoff Elektrofachmarkt Kamp-Lintfort GmbH, Neuss, Im Taubental 36, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. Mai 2012. Geschäftsanschrift: Im Taubental 36, 41468 Neuss. Gegenstand: Betrieb eines Elektrofachmarktes in Kamp-Lintfort und alle hiermit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gröblinghoff, Birger, Köln, * ‒.‒.‒‒; Gröblinghoff, Marten, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.