HRA 1287 CB: Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus, Cottbus (Dresdener Straße 34, 03050 Cottbus). Inhaber: Nicht mehr Vorstand: 1. Münch, Doris, geb. Gläser; Vorstand (Werkleiter): 2. Kothe, Normen, * ‒.‒.‒‒, Cottbus
HRA 1287 CB: Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus, Cottbus (Dresdener Straße 34, 03050 Cottbus). Gegenstand: - Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen einschließlich deren wassertechnischen Anlagen - Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns auf städtischen Friedhöfen einschließlich deren wassertechnischen Anlagen - Pflege und Unterhaltung von Kriegs- und Ehrengrabanlagen - Pflege und Unterhaltung städtischer Grundstücke in ortsteilbezogener Gemeindearbeit - Unratberäumung auf öffentlichen Flächen - Leistungen im Bestattungswesen - Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen und Spielanlagen einschließlich Spielgeräten - Pflege, Unterhaltung und Beseitigung von Bäumen auf öffentlichen Flächen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen des Stadtwaldes - Pflege und Unterhaltung von Bewässerungssystemen und Springbrunnen der Stadt Cottbus; Rechtsform: Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2012 wurde die Satzung in § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes) geändert.
Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus, Cottbus (Dresdener Str. 34, 03050 Cottbus). Gegenstand: - Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen einschließlich deren wassertechnischen Anlagen, - Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns auf städtischen Friedhöfen einschließlich deren wassertechnischen Anlagen, - Pflege und Unterhaltung von Kriegs- und Ehrengrabanlagen, - Leistungen im Bestattungswesen, - Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen und Spielanlagen einschließlich Spielgeräten, - Pflege, Unterhaltung und Beseitigung von Bäumen auf öffentlichen Flächen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen des Stadtwaldes und - Pflege und Unterhaltung von Bewässerungssystemen und Springbrunnen der Stadt Cottbus. Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, wenn diese wirtschaftlich mit dem Eigenbetrieb zusammenhängen und der optimalen Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebes unmittelbar dienen. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2009 wurde die Betriebssatzung neugefasst, insbesondere der § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes)..