HRA 200881: Grüntal GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Borek, Erika, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Grüntal Beteiligungsverwaltung OHG, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 202240).
HRA 200881: Grüntal GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Borek, Ingeborg, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Borek, Erika, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.
Grüntal GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Borek, Ingeborg, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.
Grüntal GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig. (Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Land- und Forstwirtschaft und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Grüntal Verwaltung GmbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 4803).
Grüntal GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.06.2010 Teile des Vermögens (den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Romsthal) der Objekt Nordstraße 31 GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRA 14252) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers; diese ist zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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