HRB 167340: Grünwald Equity Beteiligungs V2 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 10, 82031 Grünwald. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Grünwald Equity Beteiligungs V2 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 10, 82031 Grünwald. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Trauttmansdorff-Weinsberg, Thomas, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Grünwald Equity Beteiligungs V2 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 10, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von Prinz von Liechtenstein, Constantin, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
Grünwald Equity Beteiligungs V2 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 10, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 85,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Grünwald Equity Beteiligungs V3 GmbH mit dem Sitz in Grünwald und die Änderung der 3 (Stammkapital) und 8 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.100,00 EUR.
Grünwald Equity Beteiligungs V2 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 10, 82031 Grünwald. Die Grünwald Equity Beteiligungs V3 GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 167341) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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