Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
21.03.2023
Seidl |
2 |
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Prokura erloschen:
Binecki, Dieter, München |
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a)
24.03.2004
Seidl |
HRB 100233: Graf & Binecki GmbH, München, Becker-Gundahl-Str. 67, 81479 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Graf, Ulrich, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Jerlitschka, Matthias, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 100233: Graf & Binecki GmbH, München, Taunusstr. 45 MTC-Haus III/Büro 167, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Becker-Gundahl-Str. 67, 81479 München.
BiG Modevertriebs GmbH, München, Taunusstr. 45 MTC-Haus III/Büro 167, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 21 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Graf & Binecki GmbH. Geschäftsanschrift: Taunusstr. 45 MTC-Haus III/Büro 167, 80807 München. Die B & G Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 15334) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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