HRA 720008: Thorsten Graf e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart. Firma geändert; nun: Graf Hören und Sehen, Inh. Thorsten Graf e.K.
HRA 720008:GRAF HÖREN UND SEHEN e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart.Firma geändert; nun: Thorsten Graf e.K. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.10.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Graf Hören und Sehen Verwaltungs-GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 737179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.