HRB 471501: Graf Hardenberg Sportwagen GmbH, Hilzingen, Untere Gießwiesen 11, 78247 Hilzingen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Störzer, Roger, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Peter, Straubenhardt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 471501: Graf Hardenberg Sportwagen GmbH, Hilzingen, Untere Gießwiesen 11, 78247 Hilzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Wolfgang Kurt, Leonberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Benz, Peter, Straubenhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 471501: Graf Hardenberg Sportwagen GmbH, Hilzingen, Untere Gießwiesen 11, 78247 Hilzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Wolfgang Kurt, Leonberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Graf Hardenberg Sportwagen GmbH, Hilzingen, Untere Gieswiesen 11, 78247 Hilzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Störzer, Roger, Lorch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitz, Ewald, Mühlingen, * ‒.‒.‒‒. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Untere Gießwiesen 11, 78247 Hilzingen.
Graf Hardenberg Sportwagen GmbH, Hilzingen (Untere Gieswiesen 11, 78247 Hilzingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Graf Hardenberg Sportwagen GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 540944) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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