HRB 773673: Graf Werbetechnik GmbH, Niedernhall, Zimmerbachstraße 32, 74676 Niedernhall. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages (mit Nachtrag vom 29.10.2021) beschlossen.
HRB 773673: Graf Werbetechnik GmbH, Niedernhall, Zimmerbachstraße 32, 74676 Niedernhall. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Richard, Niedernhall, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 773673: Graf Werbetechnik GmbH, Niedernhall, Zimmerbachstraße 32, 74676 Niedernhall. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2020. Geschäftsanschrift: Zimmerbachstraße 32, 74676 Niedernhall. Gegenstand: Die Gestaltung, Herstellung, der Vertrieb und Handel von Produkten der Werbetechnik, insbesondere von Fahrzeugfolierungen, Schildern und Werbeanlagen, Werbeartikeln, Leuchtreklamen, Bannern, Großformatdrucken und bedruckten Textilien, sowie der Betrieb einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Graf, Jürgen, Niedernhall, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Graf, Jürgen, Niedernhall, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Graf Werbetechnik e.K.", Niedernhall (Amtsgericht Stuttgart HRA 736606) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 23.03.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.