Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
1 |
a)
Graf von Moltke Vermögensverwaltung
GmbH
b)
Reit im Winkl
Geschäftsanschrift:
Steinbachweg 16, 83242 Reit im Winkl
c)
Verwaltung des Familienvermögens,
Beteiligungen und Investitionen in
Immobilienprojekte sowie Beteiligung an
Personengesellschaften, An- und Verkauf
von Immobilien, Vermittlung von
Immobilien, Finanzierung von
Vermögenseinlagen im Sinne des § 34 c
GewO sowie Tätigkeit als Bauträger und
Baubetreuer, ferner Konzeption,
Projektleitung und Beratung bei Immobilien,
treuhänderische Verwaltung von
Unternehmensvermögen und
Unternehmensanteilen sowie die
Interessenwahrnehmung der
Treuhandgeber sowie Vornahme aller
Rechtsgeschäfte, die mit der Erreichung
des Geschäftszwecks in Verbindung stehen
oder ihm dienlich sind |
150.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Graf von Moltke, Klaus-Dieter, Rottach-Egern,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Gräfin von Moltke, Susanne, Rottach-Egern,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2001.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2024 hat die
Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma, bisher 'Moltke Hotels &
Chalets GmbH'), 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Rottach-Egern,
Amtsgericht München HRB 136289) sowie 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
b)
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung
gemäß Spaltungsplan vom 19.12.2019 sowie
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
selben Tag Teile des Vermögens auf die PEH
Parkhotel Egerner Höfe Betriebs GmbH mit dem Sitz in
Rottach-Egern (Amtsgericht München HRB 254485)
übertragen. |
a)
15.10.2024
Riedl |
HRB 136289: Moltke Hotels & Chalets GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach, Ganghoferstr. 15, 83700 Rottach-Egern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grzimek, Fabien, Miesbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10844: Graf von Moltke Betriebs KG, Reit im Winkl, Steinbachweg 10, 83242 Reit im Winkl. Prokura erloschen: Grzimek, Fabian, Miesbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10844: Graf von Moltke Betriebs KG, Reit im Winkl, Steinbachweg 10, 83242 Reit im Winkl. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grzimek, Fabian, Miesbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 136289: Moltke Hotels & Chalets GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach, Aribostraße 19-26, 83700 Rottach-Egern. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungsplan vom 19.12.2019 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens auf die PEH Parkhotel Egerner Höfe Betriebs GmbH mit dem Sitz in Rottach-Egern (Amtsgericht München HRB 254485) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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