Graf von Thun und Hohenstein Private Equity GmbH, Krefeld, Uerdinger Straße 532, 47800 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 9/12) vom 08.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Graf von Thun und Hohenstein Private Equity GmbH, Krefeld, Uerdinger Straße 532, 47800 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Achauer, Eckart, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Depping, Bernd, Essen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bethke, Jürgen, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒.
Graf von Thun und Hohenstein Private Equity GmbH, Krefeld (Uerdinger Straße 532, 47800 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2007. Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art. Beteiligungen sind solche im rechtlich weitesten Sinne. Hierzu gehören insbesondere auch stille Beteiligungen, Genussscheine und Darlehen. Vornehmlich soll sich die Gesellschaft an mittelständischen Betrieben in Deutschland beteiligen; die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften eingehen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Geschäftsführung und -vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Sie kann Gesellschaften im In- und Ausland gründen und erwerben sowie veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, unternehmensberatend tätig zu sein. Stammkapital: 230.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Achauer, Eckart, Essen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bethke, Jürgen, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒.