Grafischer Dienst Jürgen Bock Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Gewerbehofstr. 5, 45145 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SAPO INTERNATIONAL GmbH Grafischer Fachhandel - Im- und Export am 04.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grafischer Dienst Jürgen Bock Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Gewerbehofstr. 5, 45145 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08. August 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der SAPO INTERNATIONAL GmbH Grafischer Fachandel - Im- und Export mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 4087) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.