HRB 3295: Gram Deutschland GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hoshizaki Europe B.V. am 02.01.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 3295: Gram Deutschland GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 14.11.2016 mit der Hoshizaki Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 33238845) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 3295: Gram Deutschland GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 30.08.2016 eingereicht worden. Danach soll die Gram Deutschland GmbH, Sarstedt (Amtsgericht Hildesheim HRB 3295) als übertragender Rechtsträger mit der Hoshizaki Europe B.V., Amsterdam (Kamer van Koophandel Nr. 33238845) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Bei der Gram Deutschland GmbH sind derzeit keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die Rechte der Gläubiger der Gram Deutschland GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmWG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der Gram Deutschland GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die Gram Deutschland GmbH.In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z.B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Gram Deutschland GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: Gram Deutschland GmbH, Im Kirchenfelde 1, 31157 Sarstedt, Deutschland.Unter dieser Anschrift können auch vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.