HRB 27988: Gramenz Grün Hoch 2 GmbH, Wiesbaden, Mittelpfad 3, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR sowie die Änderung von § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 11 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.050,00 EUR.
HRB 27988:Gramenz Grün Hoch 2 GmbH, Wiesbaden, Mittelpfad 3, 65205 Wiesbaden.Bestellt als Geschäftsführer: Reichert, Dirk, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 27988:Gramenz Grün Hoch 2 GmbH, Wiesbaden, Mittelpfad 3, 65205 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2014. Geschäftsanschrift: Mittelpfad 3, 65205 Wiesbaden. Gegenstand: ist der Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gramenz, Roland, Gartengestalter, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Welkenbach, Matthias, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gramenz Grün Hoch 2 GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8919). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.