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Grandprix Dressage GmbH, Aachen (HRB 8915) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Oppenhoffallee 106
52066 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 8915
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Grandprix Dressage GmbH aus Aachen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 8915 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Grandprix Dressage GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Grandprix Dressage GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.02.2021)

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8,50 €
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Registermeldungen 2

Calendar 05.01.2018
Löschung von Amts wegen

HRB 8915: Grandprix Dressage GmbH, Aachen, Oppenhoffallee 106, 52066 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 05.09.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 8915: Grandprix Dressage GmbH, Aachen, Oppenhoffallee 106, 52066 Aachen. das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil die Gesellschaft offenbar seit längerer Zeit keine geschäftlichen Vorgänge mehr abwickelt und weil das Finanzamt mitgeteilt hat, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen und die Gesellschaft ihre steuerlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.Hiermit wird dem Geschäftsführer gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 1

05.01.2018
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 05.01.2018