Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH, Bielefeld, Teltower Str. 12, 33719 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2012 mit der FUJIFILM Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 10639) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH, Bielefeld, Teltower Str. 12, 33719 Bielefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FUJIFILM Europe GmbH am 10.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH, Bielefeld, Teltower Str. 12, 33719 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Okada, Junji, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Geschäftsführer: Takahashi, Toru, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH, Bielefeld, Teltower Str. 12, 33719 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Okada, Junji, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Knelleken, Jörg, Solingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Graphischer Dienst DIEMER & KOCH GmbH, Bielefeld, Teltower Str. 12, 33719 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2012 in der Fassung vom 06.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2012 und 06.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2012 und 06.03.2012 mit der Kaufmann Entsorgung GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 36559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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