Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hartl, Martin Markus, Horb am Neckar,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.01.2025
Hetzel |
HRB 351410: Grauer Formenbau GmbH, Pfullingen, Richard-Silber-Str. 9, 72793 Pfullingen. Bestellt als Geschäftsführer: Krauß, Sven, Haiterbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 351410: Grauer Formenbau GmbH, Pfullingen, Richard-Silber-Str. 9, 72793 Pfullingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 351410: Grauer Formenbau GmbH, Pfullingen, Richard-Silber-Str. 9, 72793 Pfullingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hartl, Andreas Alexander, Haiterbach, * ‒.‒.‒‒; Hartl, Martin Markus, Horb am Neckar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grauer, Joachim, Pfullingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 351410: Grauer Formenbau GmbH, Pfullingen, Richard-Silber-Str. 9, 72793 Pfullingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alu-Formenbau GmbH", Lichtenstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 350349) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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