Great Plains Deutschland Holding GmbH, Unterschleißheim, Konrad-Zuse-Str. 1, 85716 Unterschleißheim.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Great Plains Deutschland Holding GmbH, Unterschleißheim, (Konrad-Zuse-Str. 1, 85716 Unterschleißheim).Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Orndorff, Ben, Mercer Island,Washington/USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Great Plains Deutschland Holding GmbH, Unterschleißheim (Konrad-Zuse-Str. 1, 85716 Unterschleißheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seethoff, John Alfred, Bellevue, WA/USA, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Orndorff, Ben, Seattle / USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Great Plains Deutschland Holding GmbH, Unterschleißheim (Konrad-Zuse-Str. 1, 85716 Unterschleißheim). Die media-streams.com Deutschland GmbH mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 13028) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Great Plains Deutschland Holding GmbH, Unterschleißheim (Konrad-Zuse-Str. 1, 85716 Unterschleißheim). Die Microsoft Business Solutions GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 143052) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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