Green Tec Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie mbH, Köln (Carl-von-Linne-Weg 12, 50829 Köln). Die Verschmelzung ist am 21.04.2006 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden, die Firma daher hier erloschen.
Green Tec Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie mbH, Köln (Carl-von-Linne-Weg 12, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der phytowelt GmbH Biotechnologie und Molekularbiologie mitSitz in Nettetal (Handelsregister Krefeld, HRB 8524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.