Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Auf Grund Verschmelzungsvertrag nicht mehr:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Green Tower II Beteiligungs-GmbH, Güstrow
(Amtsgericht Rostock HRB 12244)
Auf Grund Verschmelzungsvertrag nunmehr:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Green Tower III Beteiligungs-GmbH, Güstrow
(Amtsgericht Rostock HRB 12760) |
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a)
23.02.2024
Teifel
b)
Fall 8 |
HRA 3348: Green Tower V GmbH & Co. KG, Güstrow, Schweriner Straße 85, 18273 Güstrow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2017 mit der Green Tower I GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3342) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3353: Green Tower X GmbH & Co. KG, Güstrow, Schweriner Straße 85, 18273 Güstrow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2017 mit der Green Tower I GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3342) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12244: Green Tower II Beteiligungs-GmbH, Güstrow, Schweriner Straße 85, 18273 Güstrow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2017 mit der Green Tower III Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 12760) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3342: Green Tower I GmbH & Co. KG, Güstrow, Schweriner Straße 85, 18273 Güstrow. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung der Firma Green Tower V GmbH & Co. KG vom 07.08.2017, der Gesellschafterversammlung der Firma Green Tower VI GmbH & Co. KG vom 07.08.2017, der Gesellschafterversammlung der Firma Green Tower IX GmbH & Co. KG vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung der Firma Green Tower X GmbH & Co. KG vom 07.08.2017 mit der Green Tower V GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3348), mit der Green Tower VI GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3349), mit der Green Tower IX GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3352) sowie mit der Green Tower X GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRA 3353) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.
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