HRB 203996: Greenfox Naturtec GmbH, Oldendorf/Luhe, Mühlenweg 1, 21385 Oldendorf/Luhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 58/18) vom 01.10.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 58/18) vom 01.10.2018 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
HRB 203996: Greenfox Naturtec GmbH, Oldendorf/Luhe, Mühlenweg 1, 21385 Oldendorf/Luhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieckmann, Carsten, Barum, * ‒.‒.‒‒.
Greenfox Naturtec GmbH, Oldendorf/Luhe, Mühlenweg 1, 21385 Oldendorf/Luhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2012. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 1, 21385 Oldendorf/Luhe. Gegenstand: die Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von Gewürzen und artverwandten Produkten sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engel, Andreas, Oldendorf/Luhe, * ‒.‒.‒‒; Rieckmann, Carsten, Barum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden am 02.10.2012 durch Abspaltung des Vermögensteiles "Verarbeitung von Gewürzen" der Greenfox Produktions GmbH mit Sitz in Oldendorf/Luhe (Amtsgericht Lüneburg HRB 200229) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses des Gesellschafters vom 02.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.