HRB 14695: Greif Plastics Germany GmbH, Mendig, Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack2Pack Deutschland GmbH am 19.07.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 14695: Greif Plastics Germany GmbH, Mendig, Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig. Prokura erloschen: Becker, Marc, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒; Lindenblatt, Simone, Goch, * ‒.‒.‒‒; Simon, Anja, Reichshof, * ‒.‒.‒‒; Thierling, Thomas, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2017 mit der Pack2Pack Deutschland GmbH mit Sitz in Mendig (Amtsgericht Koblenz, HRB 21056) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14695: Greif Plastics Germany GmbH, Mendig, Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig. Prokura erloschen: Becker, Ottmar, Bell, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Simon, Anja, Reichshof, * ‒.‒.‒‒; Thierling, Thomas, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14695: Greif Plastics Germany GmbH, Mendig, Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig. Bestellt als Geschäftsführer: Masopust, Ludek, Usti nad Labem (Tschechiche Republik), * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sirejacob, Alain, Rochefort-du-Gard (Frankreich), * ‒.‒.‒‒.
HRB 14695: EarthMinded Germany GmbH, Mendig, Ernst-Abbe-Straße 5, 56743 Mendig. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Neue Firma: Greif Plastics Germany GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Vertrieb, die Rekonditionierung und Verwertung von Fässern, Containern und Kunststofferzeugnissen aller Art, sowie der Handel damit, einschließlich Import und Export. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, industrielle Verpackungen zu vermieten, einzusammeln, und zu recyceln, sowie Güter und gebrauchte industrielle Verpackungen zu transportieren. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2016 mit der Greif Plastics Germany GmbH mit Sitz in Kleinblittersdorf (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15429) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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