Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Laube, Uwe, Greifswald, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Siebeneicher, Gerd, Greifswald, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.01.2025
Schulz
b)
Fall 8 |
HRB 35: Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH, Greifswald, Ziegelhof 14, 17489 Greifswald. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kaulich, Torsten, Dersekow, * ‒.‒.‒‒; Laube, Uwe, Greifswald, * ‒.‒.‒‒; Dr. Siebeneicher, Gerd, Greifswald, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 35: Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH, Greifswald, Ziegelhof 14, 17489 Greifswald. Bestellt als Geschäftsführer: Kaulich, Torsten, Dersekow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maaß, Thomas, Weitenhagen, * ‒.‒.‒‒; Pagels, Roman, Burg Stargard, * ‒.‒.‒‒.
Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH, Greifswald, Ziegelhof 14, 17489 Greifswald.Geschäftsanschrift: Ziegelhof 14, 17489 Greifswald. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2008 mit der Greif-Alarm Service GmbH mit Sitz in Mallin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6497) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.