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Grein Metallwarenfabrik GmbH, Werdohl (HRB 5279)

Firmendaten

Anschrift
Gewerbestr. 28
58791 Werdohl
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5279
Amtsgericht: Iserlohn
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Grein Metallwarenfabrik GmbH aus Werdohl ist im Handelsregister Iserlohn unter der Nummer HRB 5279 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Grein Metallwarenfabrik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Grein Metallwarenfabrik GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.08.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 28.08.2020
Veränderung

HRB 5279: Grein Metallwarenfabrik GmbH, Werdohl, Gewerbestr. 28, 58791 Werdohl. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2020 mit der Grein Fertigungs- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Werdohl (Amtsgericht Iserlohn HRB 7175) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 18.02.2008
Veränderung

Grein Metallwarenfabrik GmbH, Werdohl (gewerbestr. 28, 58791 Werdohl). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2007 mit der Grein Fertigungs- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Werdohl (Amtsgericht Iserlohn HRB 5626) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.