Grenzland Projektentwicklung GmbH & Co. Grafschafter Ring KG, Gronau, (Am Königsweg 17, 48599 Gronau).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grenzland-Projektentwicklung GmbH & Co. KG Projekt Flörbach am 29.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grenzland Projektentwicklung GmbH & Co. Grafschafter Ring KG, Gronau, (Am Königsweg 17, 48599 Gronau).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.09.2008 mit der Grenzland Projektentwicklung GmbH & Co. KG Projekt Flörbach mit Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRA 3733) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.