Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
München vom 23.08.2023 (Az. 1513 IN 1590/15) nach
Abhalten des Schlusstermins und Schlussverteilung
aufgehoben. |
a)
29.08.2023
Hendler |
HRB 175089: Grid Content Group AG, Baierbrunn, Landkreis München, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Vorstand: Scholz, Karl-Heinz, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒.
HRB 175089: Grid Content Group AG, Baierbrunn, Landkreis München, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.12.2015 (Az. 1513 IN 1590/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Grid Content Group AG, Baierbrunn, Landkreis München, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Grid Content Group AG, Baierbrunn, Landkreis München, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn. Die Medizin- TV GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 147830) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9.6.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.8.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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