"Griebsch & Rochol Druck GmbH", Hamm (Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamm HR A 2962) am 31.03.2005 wirksam geworden.
"Griebsch & Rochol Druck GmbH", Hamm (Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm). Prokura erloschen: Royar, Nicole, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒.
"Griebsch & Rochol Druck GmbH", Hamm (Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 im Wege des Formwechsels in die Griebsch & Rochol Druck GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm - 2 AR 74/05 -) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Griebsch & Rochol Druck GmbH", Hamm (Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm) Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 600.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 306.775,13 um EUR 5.224,87 auf EUR 312.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.
"Griebsch & Rochol Druck GmbH", Hamm (Gabelsbergerstraße 1, 59069 Hamm). Der mit der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG in Hamm (Amtsgericht Hamm HR A 184) am 10.06.1993 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.12.2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.