Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Einzelprokura:
Seuß, Tim, Dortmund, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.04.2023
Wollny |
HRB 8784: Grip GmbH Handhabungstechnik, Dortmund, Alter Hellweg 70, 44379 Dortmund. Einzelprokura: Brink, Thorsten Daniel, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8784: Grip GmbH Handhabungstechnik, Dortmund, Alter Hellweg 70, 44379 Dortmund. Mit der Grip Holding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 29645) als herrschendem Unternehmen ist am 10.01.2018 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2018 zugestimmt.
HRB 8784: Grip GmbH Handhabungstechnik, Dortmund, Alter Hellweg 70, 44379 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Buschulte, Joachim, Dortmund.
Grip GmbH Handhabungstechnik, Dortmund, Alter Hellweg 70, 44379 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2012 mit der PVG GmbH, Produktionsmittel-Vermittlungs-Gesellschaft mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12682) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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