Grobe GmbH & Co. KG, Wendeburg (Meerdorfer Str. 40, 38176 Wendeburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2007 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2007 das Vermögen des Hans-Heinrich Grobe e.K. mit Sitz in Wendeburg (HRA 200288) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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