Grodke GmbH, Stuttgart, Burgholzstr. 23, 70376 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 15.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Grodke, Hagen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma Grodke e.K. (Amtsgericht Stuttgart HRA 726714) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH