Grohe Water Technology AG & Co. KG, Hemer (Hauptstraße 137, 58675 Hemer). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01./02.03.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2005 mit der Grohe AG mit Sitz in Hemer (Amtsgericht Iserlohn HRB 5726) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grohe AG, Hemer (Amtsgericht Iserlohn HRB 5726), am 21.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
58675 Hemer
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Amtsgericht: Iserlohn
Rechtsform: AG & Co. KG