Gronauer Folien-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, (Jöbkesweg 11, 48599 Gronau).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nordenia Deutschland Gronau GmbH am 03.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gronauer Folien-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, (Jöbkesweg 11, 48599 Gronau).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2009 mit der Nordenia Deutschland Gronau GmbH (Amtsgericht Coesfeld; HRB 5708) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.