HRA 5695: Gronauer Stahlhandel GmbH & Co. KG, Gronau, Borsigstraße 14-16, 48599 Gronau. Die Firma ist erloschen.
HRA 5695: Gronauer Stahlhandel GmbH & Co. KG, Gronau, Borsigstraße 14-16, 48599 Gronau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt zum Liquidator: Hahn, Hedwig, Dissen a.T.W., * ‒.‒.‒‒; Hahn-Schlie, Birgit, Dissen a.T.W., * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gronauer Stahlhandel GmbH & Co. KG, Gronau, Borsigstraße 14-16, 48599 Gronau. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Teuto Baustahlmatten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Preußisch Oldendorf (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8564). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gronauer Stahlhandel Beteiligungs GmbH, Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 12867), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gronauer Stahlhandel GmbH & Co. KG, Gronau (Borsigstraße 14 - 16, 48599 Gronau, Der Handel mit Stahlerzeugnissen aller Art, insbesondere Stab-, Form-, Betonstahl, Betonstahlmatten, Blechen und Röhren.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Teuto Baustahlmatten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Preußisch Oldendorf (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8564), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gronauer Stahlhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 5552) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.