Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Dr. Steinmetz, Maik, Isen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.07.2023
Härschel |
HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Dr. Steinmetz, Maik, Isen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Lorenz, Bernhard, Bruckmühl, * ‒.‒.‒‒.
Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: JoLiFe Verwaltungs GmbH, Eiselfing (Traunstein HRB 16055), mit der Befugnis für sich und den jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.11.2004 sowie Beschluß ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 den Restbetrieb, bestehend aus dem Halten und Verwalten der beiden Industriebeteiligungen einschließlich der Erbringung von zentralen Beratungs- und Dienstleistungen mit dem ganzen Finanzanlage- und Umlaufvermögen und allen sonstigen Verbindlichkeiten, von der Firma Wilfried Gronbach e.K. mit Sitz in Wasserburg a. Inn (AG Traunstein HRA 8586) übernommen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 31.01.2005 wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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