Groos Kälte- und Klimatechnik GmbH, Freudenberg (Forstweg 20, 57258 Freudenberg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Siegen, HR A 7905)) am 17.11.2005 wirksam geworden.
Groos Kälte- und Klimatechnik GmbH, Freudenberg (Forstweg 20, 57258 Freudenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 1.08.2005 mit dem unter der Fa. Groos Kälte-und Klimatechnik e.K. mit Sitz inFreudenberg (AG Siegen) handelnden Einzelkaufmann Frank Groos als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.