GrosseDruck GmbH & Co. KG, Bremervörde (Gewerbering 33, 27432 Bremervörde). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der Ostedruck Bernhard-J. Borgardt GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremervörde (AG Tostedt HRA 100931) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ostedruck Bernhard-J. Borgardt GmbH & Co. KG am heutigen Tage eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27432 Bremervörde
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH & Co. KG