Grosspeter Beteiligungs GmbH, Frechen, Hauptstraße 11/13, 50226 Frechen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 und der Gesellschafterversammlung der Grosspeter Dritte Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom 31.05.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Grosspeter Dritte Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frechen, (Amtsgericht Köln, HRA 28350) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grosspeter Beteiligungs GmbH, Frechen, Hauptstraße 11/13, 50226 Frechen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 im Wege des Formwechsels in die Grosspeter Erste Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 28515) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grosspeter Beteiligungs GmbH, Frechen, Hauptstraße 11/13, 50226 Frechen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 und der Gesellschafterversammlung der Grosspeter Zweite Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom 31.05.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Grosspeter Zweite Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 28359) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grosspeter Beteiligungs GmbH, Frechen, Hauptstraße 11/13, 50226 Frechen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.05.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Grosspeter Vierte Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 72717) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grosspeter Beteiligungs GmbH, Frechen, Hauptstr. 11/13, 50226 Frechen.Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Einziehung) und § 14 (Abfindung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11/13, 50226 Frechen.
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