HRB 9714: Grote Holzbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 23, 47652 Weeze. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grote GmbH & Co. KG am 20.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9714: Grote Holzbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 23, 47652 Weeze. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der Grote GmbH & Co. KG mit Sitz in Weeze (Amtsgericht Kleve, HRA 4515) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Paul Grote Holzbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 23, 47652 Weeze.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Grote Holzbau GmbH.
Paul Grote Holzbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 23, 47652 Weeze.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2009. Geschäftsanschrift: Holtumsweg 23, 47652 Weeze. Gegenstand: Das Tischler- und Zimmererhandwerk. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Grote, Paul Ernst, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.