GroupZero8 AG, Friedberg (Hessen), Bismarckstraße 26, 61169 Friedberg (Hessen). Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
GroupZero8 AG, Friedberg (Hessen), Bismarckstraße 26, 61169 Friedberg (Hessen). Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten. Geändert, nun: Abwickler: Dr. Graf, Hans-Jörg, Pulheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
GroupZero8 AG, Friedberg (Hessen), (Bismarckstraße 26, 61169 Friedberg (Hessen)).Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.06.2008. Gegenstand: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Anteilen oder von Beteiligungen aller Art, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse benötigt werden. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Vorstand: Dr. Graf, Hans-Jörg, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30. April 2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um 50.000 EUR auf 150.000 EUR zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran anbieten zu können. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichisrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: