Gruber - Bau und Sanierungsgesellschaft mbH, Zwickau (Marktsteig 12, 08062 Zwickau). Die Verschmelzung wurde am 31.05.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5480) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gruber - Bau und Sanierungsgesellschaft mbH, Zwickau (Marktsteig 12, 08062 Zwickau). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 19.04.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Christian Gruber (nunmehr: Gruber-Bau e.K. mit Niederlassung in Zwickau) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.
Gruber - Bau und Sanierungsgesellschaft mbH, Zwickau (Marktsteig 12, 08062 Zwickau). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 19.04.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Christian Gruber (nunmehr: Gruber-Bau e.K. mit Niederlassung in Heinsdorfergrund) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.