Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Buxtehude mbH, Buxtehude, (Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude).Der Formwechsel ist mit der Eintragung auf dem neuenstandenen Registerblatt (Amtsgericht Hamburg, HRB 106985) am 20.10.2008 wirksam geworden.
Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Buxtehude mbH, Buxtehude (Breite Straße 6, 21614 Buxtehude). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 im Wege des Formwechsels in die GEV Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.