Grundstücksgesellschaft Eichenblick mbH & Co. KG, Rietberg, (Brandstraße 75, 33397 Rietberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grundstücksgesellschaft Zum Eichenwald mbH & Co. KG am 17.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grundstücksgesellschaft Eichenblick mbH & Co. KG, Rietberg, (Brandstraße 75, 33397 Rietberg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.06.2009 mit der Grundstücksgesellschaft Zum Eichenwald mbH & Co. KG mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh HRA 5557) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.