Grundstücksgesellschaft Elbe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vattenfall Europe Generation AG am 14.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grundstücksgesellschaft Elbe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 mit der Vattenfall Europe Generation Aktiengesellschaft mit Sitz in Cottubs (AG Cottbus HRB 8327 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grundstücksgesellschaft Elbe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 einen Teil ihres Vermögens (das Immobilienverwaltungsgeschäft) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Vattenfall Europe Business Services GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 102793) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grundstücksgesellschaft Elbe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat gemäß §§ 61, 125 UmG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht, betreffend die Verschmelzung der Gesellschaft als übertragende Gesellschaft auf die Vattenfall Europe Generation Aktiengesellschaft, Cottbus (AG Cottbus, HRB 8327 CB) als übernehmende Gesellschaft.
Grundstücksgesellschaft Elbe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg.Geschäftsanschrift: Überseering 12, 22297 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Rutkowski, Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Wegner, Lutz, Kleinmachnow, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.