Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG am 08.02.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 5099) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der HLG zweite Grundbesitz Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 6342) verschmolzen. Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung Nr. 2 lfd. Nr. 2a vom 29.01.2008 berichtigt in: Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster.Geschäftsanschrift: Annette-Allee 4, 48149 Münster.
Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster (An der Alten Ziegelei 5, 48157 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Komplementärstellung und Geschäftsführung in der Grundstücksgesellschaft Herne GmbH & Co. KG, Münster, deren Geschäftsgegenstand der Grundstückserwerb in Herne, die gewerbliche Bebauung erworbener Grundstücksfläche und die Vermietung ist.
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