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Grundstücksgesellschaft K 26/Richardstraße mbH, Chemnitz (HRB 9074) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Further Str. 41
09113 Chemnitz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 9074
Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Grundstücksgesellschaft K 26/Richardstraße mbH aus Chemnitz war im Handelsregister Chemnitz unter der Nummer HRB 9074 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Grundstücksgesellschaft K 26/Richardstraße mbH ihren Standort nicht geändert. Die Grundstücksgesellschaft K 26/Richardstraße mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.07.2011
Löschung

Grundstücksgesellschaft K 26/Richardstraße mbH, Chemnitz, Further Straße 41, 09113 Chemnitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Baugesellschaft Chemnitz-Brühl Nord mbH & Co. KG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 2068) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.05.1994 mit der Baugesellschaft Chemnitz-Brühl Nord mbH & Co.KG mit dem Sitz in Chemnitz ist durch Verschmelzung zum 30.06.2011 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Historie 1

07.07.2011
Registervorgang

Löschung 30.06.2011