Grundstücksgesellschaft Kloster in Gerresheim GmbH, Düsseldorf, Reichstraße 43, 40217 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden TEUTONIA Holding AG am 02.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Grundstücksgesellschaft Kloster in Gerresheim GmbH, Düsseldorf, Reichstraße 43, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2011 mit der TEUTONIA Holding AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48941) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TEUTONIA fünfundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf, Reichstraße 43, 40217 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Grundstücksgesellschaft Kloster in Gerresheim GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Reichstraße 43, 40217 Düsseldorf.
TEUTONIA fünfundzwanzigste Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (Mercedesstraße 4, 40470 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2005. Gegenstand: Der Erwerb von Grundbesitz, sowie die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Becker, Werner, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.