Grundstücksgesellschaft Limbecker Platz 1 GmbH, Essen (Limbecker Platz 1, 45127 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JAP Grundstücksentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft GmbH am 05.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grundstücksgesellschaft Limbecker Platz 1 GmbH, Essen (Limbecker Platz 1, 45127 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der JAP Grundstücksentwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 14336) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Grundstücksgesellschaft Limbecker Platz 1 GmbH, Essen (Limbecker Platz 1, 45127 Essen). Prokura erloschen: Habschick, Michael. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kunz, Martin, Hattingen, * ‒.‒.‒‒.