Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG, Bahretal, Niederseidewitzer Str., 01819 Bahretal. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der BHS Immobilien GmbH mit dem Sitz in Löbau (Amtsgerichtt Dresden, HRB 3740) verschmolzen.
Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG, Bahretal, Niederseidewitzer Str., 01819 Bahretal. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der BHS Immobilien GmbH mit dem Sitz in Löbau (Amtsgerichtt Dresden, HRB 3740) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.