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Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG, Bahretal (HRA 5466) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Niederseidewitz
01819 Bahretal
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 5466
Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG aus Bahretal war im Handelsregister Dresden unter der Nummer HRA 5466 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.05.2012
Löschung

Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG, Bahretal, Niederseidewitzer Str., 01819 Bahretal. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der BHS Immobilien GmbH mit dem Sitz in Löbau (Amtsgerichtt Dresden, HRB 3740) verschmolzen.

Calendar 26.04.2012
Löschung

Grundstücksgesellschaft Stein - Splitt GmbH & Co. KG, Bahretal, Niederseidewitzer Str., 01819 Bahretal. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der BHS Immobilien GmbH mit dem Sitz in Löbau (Amtsgerichtt Dresden, HRB 3740) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 2

03.05.2012
Registervorgang

Löschung 25.04.2012

26.04.2012
Registervorgang

Löschung 25.04.2012