HRA 7567 HL: Grundstücksgesellschaft Strandpromenade 8 GmbH & Co. KG, Bad Schwartau, Ringstraße 77, 23611 Bad Schwartau. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: CK Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Bad Schwartau (Amtsgericht Lübeck, HRB 13271 HL); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 7567 HL: Grundstücksgesellschaft Strandpromenade 8 GmbH & Co. KG, Bad Schwartau, Ringstraße 77, 23611 Bad Schwartau (Errichtung und Ankauf von Immobilien und deren Verwaltung). Geschäftsanschrift: Ringstraße 77, 23611 Bad Schwartau; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und sein jeweiliges Vertretungsorgan darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. CK Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Bad Schwartau (Amtsgericht Lübeck, HRB 13271 HL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hotel Vier Jahreszeiten Bansin GmbH mit Sitz in Bad Schwartau (Amtsgericht Lübeck, HRB 7932 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.