Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
|
a)
Geändert (Vertretungsbefugnis), nun:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.
b)
Eingetreten
Persönlich haftender Gesellschafter:
Familie Franke Wohnungsbau GmbH & Co. KG,
Kommanditgesellschaft, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRA 124860)
Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen
jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Ausgeschieden
Persönlich haftender Gesellschafter:
GFG Bauherren Tertium Eins GmbH, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRB 154435) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter
Familie Franke Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRA 124860), mit allen Aktiva und
Passiva übernommen worden.
Die Firma ist erloschen.
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Andreas Franke JJI Beteiligung GmbH, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRB 119749), Haftsumme: 6.250,00 EUR.
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Weidestraße 43 Beteiligung GmbH, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRB 143112), Haftsumme: 18.750,00 EUR. |
a)
12.12.2024
Düsterhöft |
HRA 123054: Grundstücksgesellschaft Weidestraße 43 mbH & Co. KG, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: GFG Bauherren Tertium Eins GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 154435). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: GFG Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 107402).
HRA 123054: Grundstücksgesellschaft Weidestraße 43 mbH & Co. KG, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22083 Hamburg. Berichtigung auf Antrag zur Geschäftsanschrift: Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg.
HRB 111642: Weidestraße 43 GmbH, Hamburg, Süderstraße 73, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Goldbekplatz 1, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 im Wege des Formwechsels in die Grundstücksgesellschaft Weidestraße 43 mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 123054) am 06.06.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 123054: Grundstücksgesellschaft Weidestraße 43 mbH & Co. KG, Hamburg, Goldbekplatz 1, 22083 Hamburg. (Gegenstand ist die Verwaltung der Immobilie Weidestraße 43). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Goldbekplatz 1, 22083 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GFG Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 107402). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Weidestraße 43 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 111642) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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