Grundstücksverwaltungsgesellschaft Stein Goethering 14, 16 GmbH & Co. KG, Stein (Goethering 16, 90547 Stein). Die Verschmelzung wurde am 22.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 11525).
Grundstücksverwaltungsgesellschaft Stein Goethering 14, 16 GmbH & Co. KG, Stein (Goethering 16, 90547 Stein). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 mit der Grundstücksverwaltung Stein mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 11525) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.